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Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst

Willkommen im Einstellungsbereich für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst!


Stehen für ein Fach oder eine Fachrichtung nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung zur Verfügung, können Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst an seiteneinsteigende Lehrkräfte vergeben werden.

Sie finden hier alle Informationen, die Sie für eine erfolgreiche Bewerbung benötigen. Sollten Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte unsere Hilfsangebote oder wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartnerinnen.

Wir danken für Ihr Interesse und freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Inhaltsmenü dieser Seite:

Zulassungsvoraussetzungen


Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (bVD) berücksichtigt werden zu können:

1. Abschluss

  • Diplom-, Master- oder Magister- Abschluss von einer Universität oder gleichwertigen Hochschule
  • Master-Abschluss in einem akkreditierten Studiengang von einer Fachhochschule


2. Fachableitung

Aus Ihrem Abschluss müssen sich mindestens zwei Fächer bzw. Fachrichtungen der Stundentafel der jeweiligen Schulform ableiten lassen.

Bitte beachten Sie:

Für die Zulassung zum bVD an Grundschulen müssen sich mindestens zwei Fächer der Stundentafel der Grundschule ableiten lassen, wobei eines der abgeleiteten Fächer zwingend Deutsch oder Mathematik sein muss.

Für die Zulassung zum bVD an Berufsbildenden Schulen müssen sich mindestens eine berufliche Fachrichtung und ein Fach der Stundentafel oder zwei berufliche Fachrichtung ableiten lassen. Zudem ist eine mindestens einjährige fachpraktische Tätigkeit, die einen engen fachlichen Bezug zu der beruflichen Fachrichtung bzw. den beruflichen Fachrichtungen aufweist, nachzuweisen.

Für die Zulassung zum bVD an Förderschulen muss zwingend eine sonderpädagogische Fachrichtung und ein Fach der Stundentafel an Sekundarschulen oder zwei Fächer der Stundentafel an Grundschulen ableitbar sein.

Ihr Abschluss und die damit verbundenen Studien- und Prüfungsleistungen (LP/SWS/CP) werden von uns individuell geprüft und den in der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt bzw. Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt genannten Fächern zugeordnet.

Ein lehramtsbezogenes Unterrichtsfach lässt sich dann ableiten, wenn die Inhalte der absolvierten Studienleistungen mit den quantitativen und qualitativen Anforderungen der lehramtsspezifischen Unterrichtsfächer im Wesentlichen vergleichbar sind.


3. Beschäftigungsverhältnis

Es können grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die bereits unbefristet als Lehrkraft im Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt eingestellt sind.

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Bewerbungsverfahren


In diesem Punkt erläutern wir Ihnen die notwendigen Schritte von der Registrierung bis zur abgegebenen Bewerbung. Nutzen Sie bitte bei Bedarf ergänzend auch unseren Leitfaden.

Die Bewerbung erfolgt über das Seiteneinsteigerportal. Wir möchten Sie bitten, uns parallel über Ihre Bewerbung (ohne Bewerbungsunterlagen!) per E-Mail zu informieren.

Die für eine Bewerbung benötigten Dokumente haben wir für Sie HIER zusammengestellt.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Mitteilung über das Prüfergebnis Ihrer Fächerableitung.

Der nächstmögliche Beginn für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ist der 1. August 2023. Bewerbungsschluss ist der 15. Juni 2023.

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Ablauf des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes


Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate und gliedert sich in zwei Abschnitte.

Im ersten Teil der Ausbildung (8 Monate) werden vorrangig bildungswissenschaftliche Inhalte vermittelt. Für diesen Teil ist ein wöchentlicher Seminartag verpflichtend.

Anschließend erfolgt die Ausbildung im regulären 16-monatigen Vorbereitungsdienst nach Maßgabe der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramt im Land Sachsen-Anhalt (LVO-Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.

Details zum Ablauf des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst finden Sie auf der Übersicht und ausführlich im Konzept zur Gestaltung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Seiten- und Quereinsteigende.

Die schulpraktische Ausbildung findet an der jeweiligen Stammschule der Lehrkraft statt.

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Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis


Für die Dauer des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes bleibt die bestehende Eingruppierung unverändert. Während der Zeit der Ausbildung sind Seiteneinsteigende weiterhin Tarifbeschäftigte.

Die Unterrichtsverpflichtung wird durch Gewährung von Anrechnungsstunden für die Teilnahme an der seminaristischen Ausbildung auf 20 Lehrerwochenstunden reduziert. Weitere individuelle Teilzeitvereinbarungen sind möglich.

Die Absolvierung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes ermöglicht beim erfolgreichen Bestehen der Zweiten Staatsprüfung den Erwerb einer Laufbahnbefähigung für ein Lehramt an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt.

Damit werden Seiteneinsteigende grundständig ausgebildeten Lehrkräften tariflich gleichgestellt, was sich insbesondere durch eine Höhergruppierung auswirken kann.

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Erwerb der Laufbahnbefähigung die Begründung des Beamtenverhältnisses nicht zwingend verbunden ist.

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Rechtsgrundlagen

Kontaktdaten

Anschrift

Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Referat 34 - Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Besuchszeiten

(nur mit Terminvereinbarung)

Mittwoch
13:30 bis 15:00Uhr

Telefonsprechzeiten

Montag
13:30 bis 15:00Uhr 

Dienstag
10:00 bis 11:30Uhr 

Donnerstag
13:30 bis 15:00Uhr

Ansprechpartner/-innen

Frau Claudia Müller
Telefon: 0345/514-1506

Frau Linda Matzke
Telefon: 0345/514-1669

E-Mail: LSCHA-Lehrereinstellungen(at)sachsen-anhalt.de

Fax: 0345/514-2085