Nichtschülerprüfungen für Erzieherinnen und Erzieher
Nach §132 des Fachbereiches Sozialwesen der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015 (veröffentlicht im GVBl. LSA, S. 322) in der jeweils geltenden Fassung besteht die Möglichkeit der Nichtschülerprüfung (Externenprüfung) zur "Staatlich anerkannten Erzieherin" bzw. zum "Staatlich anerkannten Erzieher", wenn die Aufnahmevoraussetzungen für den Bildungsgang Fachschule Sozialpädagogik erfüllt und die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten auf anderem Wege erworben wurden. Das für die Nichtschülerprüfung zuständige Landesschulamt informiert die Bewerberinnen und Bewerber über die Regelungen dieser Prüfung, insbesondere über die Zulassungsvoraussetzungen.
Zu diesem Thema finden Sie hier zum Download:
Allgemeine Informationen zum Erwerb des Berufsabschlusses
Antragsformular zur Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher
Stundentafel Fachbereich Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik
Schwerpunkte zur Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung
Schriftliche Prüfungsaufgaben
Fach: Deutsch/Kommunikation - Aufgaben A
Fach: Deutsch/Kommunikation - Aufgaben B
Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern - Aufgaben A
Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern - Aufgaben B
Lernfeld 7: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen - Aufgaben A
Lernfeld 7: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen - Aufgaben B
Lernfeld 8: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren