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Schwimmgutscheine

Bedingt durch die Corona-Pandemie hat es an vielen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt erhebliche Schwierigkeiten gegeben, den Schwimmunterricht planmäßig durchzuführen. Das Land Sachsen-Anhalt möchte diesen Ausfall ein Stück weit entgegentreten und finanziert daher Schwimmkurse außerhalb der Schulen in Form von Schwimmgutscheinen. Anbei finden Sie alle wesentlichen Informationen zusammengefasst:

Schwimmgutschein:

-        für einen Schwimmkurs außerhalb der Schule

      o  bei einem Schwimmkursanbieter in Sachsen-Anhalt, welcher die Mindestanforderungen erfüllt  


o   Liste möglicher Anbieter: https://www.lsvsa.de/verband/vereine (Bitte beachten Sie, dass diese Liste kein Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und lediglich einen Überblick über alle eingetragenen Vereine als Anbieter von Schwimmkursen ermöglicht)

 o   Landesschwimmverband auch die DLRG Vereine im DLRG Landesfachverband: https://sa.dlrg.de/der-landesverband/dlrg-vor-ort/

-     o    das Land übernimmt die Kosten in einer Höhe von maximal 150,00 Euro

-     o    die Teilnahme ist freiwillig und hat keine Auswirkung auf die Benotung in der Schule

 o  Über den Kontakt zum jeweiligen DRK-Kreisverband wird die Anfrage an die zuständige Wasserwacht vermittelt.

https://www.sachsen-anhalt.drk.de/das-drk/adressen/landesverbaende/detail/1800.html

 o Magdeburg • Schwimm- und Rettungsschule Leitloff (schwimm-und-rettungsschule.de)

Für wen:

-        Schülerinnen und Schüler

o   aller Grund- und Förderschulen in Sachsen-Anhalt

o   die den schulischen Schwimmunterricht im aktuellen Schuljahr 2021/2022

o   mit noch nicht ausreichender Schwimmfähigkeit abgeschlossen haben (Niveaustufe 4 gemäß Schulschwimmpass oder Schwimmabzeichen Bronze nicht erreicht)

Mindestanforderungen der Anbieter:

 

  • Umfang des Kurses von mindestens 15 Unterrichtseinheiten à 45 min oder in einem gleichermaßen hohen Umfang
  • Prüfungsberechtigung des Lehrpersonals gemäß Deutscher Prüfungsordnung Schwimmen

 

Vorgehen:

 

  •   Schülerinnen und Schüler werden von der betreuenden Sportlehrkraft im Schwimmen benannt 
  •   Schulleitung erstellt den Schwimmgutschein und übergibt diesen 
  •   Eltern bzw. Sorgeberechtigten verantworten die Auswahl, Anmeldung und Durchführung eines          Schwimmkurses 
  •   die Schwimmkursanbieter erhalten den Original-Gutschein zur Abrechnung 
  •   Schülerinnen und Schüler erhalten nach Absolvierung des Kurses eine Kopie des Gutscheins als         Nachweis für die Schulen

 

Abrechnung:

-        Direkt durch die Anbieter des Schwimmkurses:

o   an die Servicestelle des Landesschulamts Sachsen-Anhalt

(Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg)

o   jeweils zum 15. eines Monats

o   spätestens jedoch bis zum 15.12.2023

o   die tatsächlich entstandenen Kosten (bis maximal 150,00 Euro)

-        Einzureichende Unterlagen:

o   Original-Gutscheine der Schülerinnen und Schüler

o   Abrechnungs-Formular

Nachweis in den Schulen:

 

  • Schülerinnen und Schüler erhalten eine Kopie des Gutscheins als Nachweis für die Schulen über die erzielten Leistungen
  • Schülerinnen und Schüler die mindestens das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze im außerschulischen Schwimmunterricht erreicht haben, kann der Schulschwimmpass ohne weitere Prüfung vollständig ausgefüllt übergeben werden
  • Andernfalls ist eine Leistungsüberprüfung in der Schule notwendig, mit dem Ziel den Schulschwimmpass entsprechend um die erzielten Leistungen zu ergänzen  

 

Für Rückfragen stehen Ihnen im Landesschulamt folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Herr Carsten Straube      Carsten.Straube(at)sachsen-anhalt.de      Telefon: 0391 567 5776

Herr Steffen Breuer        Steffen.Breuer(at)sachsen-anhalt.de         Telefon: 0345 514 1881

Herr Olaf Neumann        Olaf.Neumann(at)sachsen-anhalt.de         Telefon: 0391 567 5884

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